Die Klage ist an keine Frist gebunden, wenn die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts oder die Feststellung des zuständigen Versicherungsträgers oder die Vornahme eines unterlassenen Verwaltungsakts begehrt wird.
Anwälte zum SGG
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
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26802 Moormerland