Anlage 1 SpaEfV - (zu § 3 Nummer 1)Inhaltliche Anforderungen an einen Energieaudit-Bericht entsprechend DIN EN 16247-1
Der genaue Inhalt des Berichts muss dem Anwendungsbereich, dem Ziel und der Gründlichkeit des Energieaudits entsprechen.
Der Bericht des Energieaudits muss enthalten:
- 1.
Zusammenfassung: - a)
Rangfolge der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz; - b)
vorgeschlagenes Umsetzungsprogramm.
- 2.
Hintergrund: - a)
allgemeine Informationen über die auditierte Organisation, den Energieauditor und die Energieauditmethodik; - b)
Kontext des Energieaudits; - c)
Beschreibung des/der auditierten Objekte(s); - d)
relevante Normen und Vorschriften.
- 3.
Energieaudit: - a)
Beschreibung des Energieaudits, Anwendungsbereich, Ziel und Gründlichkeit, Zeitrahmen und Grenzen; - b)
Informationen zur Datenerfassung: - aa)
Messaufbau (aktuelle Situation); - bb)
Aussage, welche Werte verwendet wurden (und welche Werte davon gemessen und welche geschätzt sind); - cc)
Kopie der verwendeten Schlüsseldaten und der Kalibrierungszertifikate, soweit solche Unterlagen vorgeschrieben sind.
- c)
Analyse des Energieverbrauchs; - d)
Kriterien für die Rangfolge von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
- 4.
Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz: - a)
vorgeschlagene Maßnahmen, Empfehlungen, Plan und Ablaufplan für die Umsetzung; - b)
Annahmen, von denen bei der Berechnung von Einsparungen ausgegangen wurde, und die resultierende Genauigkeit der Empfehlungen; - c)
Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen; - d)
geeignete Wirtschaftlichkeitsanalyse; - e)
mögliche Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen; - f)
Mess- und Nachweisverfahren, die für eine Abschätzung der Einsparungen nach der Umsetzung der empfohlenen Möglichkeiten anzuwenden sind.
- 5.
Schlussfolgerungen.