Es ist verboten, Weinbrand oder Brandy mit Hinweisen auf das Alter in den Verkehr zu bringen oder bei diesem Erzeugnis mit solchen Hinweisen zu werben, wenn das Erzeugnis oder das zu seiner Herstellung verwendete Destillat weniger als zwölf Monate in Eichenholzfässern gereift ist. Satz 1 gilt entsprechend für Deutschen Weinbrand.
Anwälte zum SpiritV
Rechtsanwalt Abel Gomez Tomiczek
CDE Panama-Stadt
Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
861 Hvolsvöllur
Rechtsanwalt Gunter Zimmer
NW11 7BU London