§ 3 StAGebV - Gebührenbemessung in sonstigen
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
(1) Die Gebühr beträgt für die
1.Entlassung51 EUR,2.Genehmigung zur Beibehaltung255 EUR,3.Erteilung einer Staatsangehörigkeitsurkunde als Staatsangehörigkeitsausweis oder Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher25 EUR.
(2) Die Gebühr für eine sonstige Bescheinigung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 51 Euro.