Die Einführung umfaßt
- 1.
ergänzende Studien an der Bundesfinanzakademie von insgesamt dreimonatiger Dauer und - 2.
eine praktische Einweisung von neun Monaten beim Finanzamt und bei der Oberfinanzdirektion oder der Stelle, die die Aufgaben der Oberfinanzdirektion wahrnimmt.