Diese Verordnung regelt
- 1.
den Vorbereitungsdienst in der Steuerverwaltung der Länder - a)
für die Laufbahn des einfachen Dienstes, - b)
für die Laufbahn des mittleren Dienstes und - c)
für die Laufbahn des gehobenen Dienstes,
- 2.
das Verfahren für den Aufstieg in der Steuerverwaltung der Länder - a)
in den mittleren Dienst, - b)
in den gehobenen Dienst und - c)
in den höheren Dienst,
- 3.
die Einführung in die Aufgaben des höheren Dienstes in der Steuerverwaltung der Länder sowie - 4.
die Einrichtung und die Aufgaben des Koordinierungsausschusses.