Hat die Beamtin oder der Beamte die Einführung um insgesamt mehr als einen Monat unterbrochen, so kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden, wenn die Beamtin oder der Beamte
- 1.
das Versäumte nicht innerhalb der verbleibenden Vorbereitungszeit nachholen kann oder - 2.
sie oder er nicht hinreichend ausgebildet erscheint.