Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Anhörung der Bundessteuerberaterkammer und mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zu regeln
- 1.
der Steuerberaterplattform, insbesondere - a)
ihrer Einrichtung und der hierzu erforderlichen Datenübermittlung, - b)
ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit, - c)
der Einrichtung von Nutzerkonten und der Ausgestaltung des Registrierungsverfahrens, - d)
der Verwendung der Nutzerkonten, - e)
der Ausgestaltung eines föderierten Ansatzes für das Identitätsmanagement und - f)
der Löschung von Nutzerkonten;
- 2.
der besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer, insbesondere: - a)
ihrer Einrichtung und der hierzu erforderlichen Datenübermittlung, - b)
ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit, - c)
ihrer Führung, - d)
der Zugangsberechtigung und der Nutzung, - e)
des Löschens von Nachrichten und - f)
ihrer Löschung.
Anwälte zum StBerG
Rechtsanwalt Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
Rechtsanwalt Carl-Christian Thier
10174 New York
Rechtsanwalt Martin Weinhardt
84111 Salt Lake City