Anlage II StFachAngAusbV - (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten - Zeitliche Gliederung -
A.
B.
1. Ausbildungsjahr
- 4.2
Buchführungs- und Abschlußtechnik, Lernziele a bis c, - 6.1
Abgabenordnung, Lernziele a und e, - 6.2
Umsatzsteuer, Lernziel a,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe, Lernziele a, b, c, d, f und g, - 4.1
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Lernziele a, b und d,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, - 1.2
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a, b und e, - 1.3
Berufsbildung, Lernziele a bis c, - 3.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, Lernziele d und e, - 6.3
Einkommensteuer, Lernziele a und b,
2. Ausbildungsjahr
- 6.1
Abgabenordnung, Lernziele c und g, - 6.2
Umsatzsteuer, Lernziele b und c, - 6.3
Einkommensteuer, Lernziele c bis g, - 6.5
Gewerbesteuer
- 6.1
Abgabenordnung, Lernziele a und e, - 6.2
Umsatzsteuer, Lernziel a, - 6.3
Einkommensteuer, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
Buchführungs- und Abschlußtechnik, Lernziele d und e, - 4.4
Erstellen von Abschlüssen, Lernziel a,
- 3.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, Lernziele a, b, c und f,
- 4.1
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Lernziele a, b und d, - 4.2
Buchführungs- und Abschlußtechnik, Lernziele a bis c, - 3.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, Lernziele d und e,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele c und d, - 2.1
Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe, Lernziel e, - 4.3
Lohn- und Gehaltsabrechnung
3. Ausbildungsjahr
- 6.1
Abgabenordnung, Lernziele b, d, f, h und i, - 6.4
Körperschaftsteuer, - 6.6
Bewertungsgesetz, - 6.7
Vermögensteuer
- 6.1
Abgabenordnung, Lernziele a, c und g, - 6.2
Umsatzsteuer, - 6.3
Einkommensteuer, - 6.5
Gewerbesteuer
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Lernziel c, - 4.4
Erstellen von Abschlüssen, Lernziel b,
- 3.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, - 4.2
Buchführungs- und Abschlußtechnik, Lernziele c und e, - 4.3
Lohn- und Gehaltsabrechnung, - 4.4
Erstellen von Abschlüssen, Lernziel a,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
Berufsbildung, Lernziel d, - 5.
Betriebswirtschaftliche Facharbeit
- 2.1
Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe, Lernziel e,