Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“, - 2.
„Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“, - 3.
„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie - 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.