Zur Prüfung wird auf Antrag einmalig zugelassen, wer
- 1.
ein Studium des Bauingenieurwesens, der Elektrotechnik, des Maschinenbaus oder einer Ingenieurwissenschaft des Verkehrswesens an - a)
einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, - b)
einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule, - c)
einer von der zuständigen Stelle des Landes als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule
erfolgreich abgeschlossen hat und - 2.
mindestens drei Jahre in Straßenbahnunternehmen in den für den Bau und Betrieb der Straßenbahn wesentlichen Fachbereichen als Ingenieur tätig gewesen ist; Tätigkeiten bei anderen Stellen als Ingenieur in der Planung, dem Bau, dem Betrieb oder der Überwachung spurgebundener Bahnen können bis zu einem Jahr angerechnet werden.