Teilzeitbeschäftigung ist in folgenden Wehrdienstarten zulässig:
- 1.
Wehrdienst als Berufssoldatin oder Berufssoldat, - 2.
Wehrdienst als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit und - 3.
Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft.