(1) Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahr 2013
- 1.
in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 69 600 Euro und monatlich 5 800 Euro, - 2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 85 200 Euro und monatlich 7 100 Euro.
(2) Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen im Jahr 2013
- 1.
in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 58 800 Euro und monatlich 4 900 Euro, - 2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 72 600 Euro und monatlich 6 050 Euro.