Anlage 5 SVFAngAusbV 1997 - (zu § 4)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten für die Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären |
b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern | ||
1.2 | Unternehmensziele und Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern |
b) | die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
c) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
1.3 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern |
b) | die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen | ||
c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern | ||
1.4 | Selbstverwaltung und Aufsicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben | ||
d) | Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
1.5 | Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben |
b) | arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen | ||
c) | den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen | ||
d) | die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern | ||
e) | arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern | ||
1.6 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | a) | Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten |
b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
c) | zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
2 | Aufgaben der Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
2.1 | Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären |
b) | die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern | ||
c) | die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen | ||
d) | gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden | ||
e) | die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
f) | Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen | ||
2.2 | Versicherte, Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen |
b) | Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen | ||
c) | zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln | ||
2.3 | Beiträge für Beschäftigte (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen |
b) | Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden | ||
c) | Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln | ||
d) | Fälligkeit der Beiträge bestimmen | ||
e) | Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen | ||
2.4 | Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | Leistungsarten unterscheiden |
b) | Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen | ||
c) | Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen | ||
d) | Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen | ||
e) | Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben | ||
f) | Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten | ||
g) | Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten | ||
3 | Informationsverarbeitung und Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
3.1 | Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern |
b) | Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
b) | Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen | ||
c) | Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden | ||
3.3 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
b) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden | ||
4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
4.1 | Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden |
b) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
c) | Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen | ||
d) | bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren | ||
e) | gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden | ||
4.2 | Umgang mit Konflikten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen |
b) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern | ||
5 | Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a) | Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden |
b) | Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
c) | Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden | ||
d) | Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern | ||
e) | bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen | ||
6 | Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen |
b) | eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten | ||
c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen | ||
d) | Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen | ||
e) | Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen | ||
f) | aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten | ||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Versicherungsverhältnisse (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 1) | a) | versicherten Personenkreis, Befreiung von der Versicherungspflicht sowie freiwillige Versicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung feststellen |
b) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung sowie freiwillige Weiterversicherung von Landwirten, deren Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen in der Alterssicherung der Landwirte feststellen | ||
c) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht sowie freiwillige Versicherung und Familienversicherung in der Krankenversicherung der Landwirte feststellen | ||
d) | den zuständigen Versicherungsträger für krankenversicherte Personen ermitteln | ||
e) | Versicherungsverhältnisse in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung feststellen | ||
2 | Mitgliedschaft (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 2) | a) | Zuständigkeit sowie Auswirkungen von Unternehmensänderungen auf die Zuständigkeit in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung feststellen |
b) | Regelungen zur Berichtigung des Mitgliederverzeichnisses sowie zur Überweisung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung anwenden | ||
c) | Mitgliedschaft in der Alterssicherung der Landwirte feststellen | ||
d) | Beginn, Ende, Fortbestehen und Hinausschieben der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Landwirte feststellen | ||
3 | Finanzierung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 3) | a) | Rahmenbedingungen der Finanzierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erläutern |
b) | Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung unter Beachtung des jeweiligen Beitragsmaßstabes und des Bundesmittelanteiles feststellen | ||
c) | Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte unter Berücksichtigung der Verteilung der Beitragslast feststellen | ||
d) | Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung unter Berücksichtigung des Vergleichsbeitrags feststellen | ||
e) | Beitrag zur Pflegeversicherung feststellen | ||
f) | Beitragsentrichtung veranlassen und überwachen sowie Beitreibung von Beitragsrückständen einleiten | ||
4 | Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4) | ||
4.1 | Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.1) | a) | Arbeitsunfall und Berufskrankheit feststellen |
b) | in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken | ||
c) | Ansprüche auf Heilbehandlung, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur sozialen Rehabilitation sowie auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit feststellen | ||
d) | Geldleistungen während der Heilbehandlung und der beruflichen Rehabilitation bewirken | ||
e) | Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe und Verletztengeld feststellen | ||
f) | Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellen | ||
g) | über Abfindungsmöglichkeiten von Renten informieren | ||
h) | Ersatzansprüche gegenüber Unternehmern und Unternehmensangehörigen erläutern | ||
4.2 | Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.2) | a) | Ansprüche auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie sie ergänzende Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe feststellen |
b) | Ansprüche auf Renten wegen Alters, Erwerbsunfähigkeit und wegen Todes feststellen und die Zahlung bewirken | ||
c) | Tatbestände für Änderung, Ruhen, Ende sowie Ausschluß und Minderung von Renten feststellen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
d) | Ansprüche auf Beitragszuschüsse an versicherungspflichtige Landwirte feststellen | ||
e) | Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe oder auf sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft feststellen | ||
f) | Ansprüche auf Landabgaberente sowie Produktionsaufgaberente feststellen | ||
g) | Ansprüche auf Ausgleichsgeld feststellen | ||
4.3 | Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.3) | a) | Ansprüche auf Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten und auf Krankenbehandlung feststellen |
b) | Ansprüche auf Krankengeld für rentenversicherungspflichtige Personen und nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige feststellen | ||
c) | Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerfeststellen | ||
d) | Ansprüche auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft feststellen | ||
e) | Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung feststellen |
B. Zeitliche Gliederung Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung, - 1.2
Unternehmensziele und Organisation, Lernziele a und b, - 1.3
Personalwesen, Lernziel c, - 1.4
Selbstverwaltung und Aufsicht, - 1.5
Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung, - 2.1
Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.2
Versicherte, Mitglieder, - 2.3
Beiträge für Beschäftigte, Lernziele a bis c,
- 1.2
Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c, - 1.6
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung, - 3
Informationsverarbeitung und Datenschutz, - 4.1
Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, - 6
Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2.4
Leistungen, Lernziele a bis d,
- 2.1
Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziel d, - 5
Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
- 1.2
Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c, - 1.6
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung, - 3
Informationsverarbeitung und Datenschutz, - 4.1
Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, - 6
Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
- II. 1)
1 Versicherungsverhältnisse, - II.
2 Mitgliedschaft, - II.
3 Finanzierung, Lernziel a,
- I. 2)
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c, - I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung, - I.
3 Informationsverarbeitung und Datenschutz, - I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, - I.
5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b, - I.
6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
- I.
2.3 Beiträge für Beschäftigte, Lernziele d und e, - II.
3 Finanzierung, Lernziele b bis f,
- I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c, - I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung, - I.
3 Informationsverarbeitung und Datenschutz, - I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, - I.
5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b, - I.
6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildposition
- II.
4.1 Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c, - I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung, - I.
3 Informationsverarbeitung und Datenschutz, - I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, Lernziel a und b, - I.
5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b, - I.
6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
- I.
2.4 Leistungen, Lernziel e, - II.
4.3 Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung
- I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c, - I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung, - I.
3 Informationsverarbeitung und Datenschutz, - I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, - I.
5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b, - I.
6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken, - II.
1 Versicherungsverhältnisse, Lernziele c bis e,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildposition
- II.
4.2 Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte
- I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c, - I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung, - I.
3 Informationsverarbeitung und Datenschutz, - I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, - I.
5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b, - I.
6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken, - II.
1 Versicherungsverhältnisse, Lernziele c bis e,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
- I.
1.3 Personalwesen, Lernziele a und b, - I.
2.1 Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziele e und f, - I.
2.4 Leistungen, Lernziele f und g, - I.
4.2 Umgang mit Konflikten, - I.
5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele c bis e,
- I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c, - I.
1.5 Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung, Lernziele a, b, d und e, - I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung, - I.
3 Informationsverarbeitung und Datenschutz, - I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, - I.
5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b, - I.
6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken, - II.
1 Versicherungsverhältnisse, - II.
2 Mitgliedschaft, - II.
3 Finanzierung, - II.
4 Leistungen
----------
1) Abschnitt II.
2) Abschnitt I.