Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tätigkeit der Anwendung von Blutprodukten ausübt und die Voraussetzungen der in diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften erfüllt, darf diese Tätigkeit weiter ausüben.
Anwälte zum TFG
Rechtsanwalt Dr. Burkhard Remmers
26871 Papenburg
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49716 Meppen