TierHaltKennzG - Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Unterabschnitt 1Vorgaben zur Kennzeichnung
- § 3 TierHaltKennzG - Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel
- § 4 TierHaltKennzG - Haltungsformen
- § 5 TierHaltKennzG - Bezeichnung der Haltungsformen
- § 6 TierHaltKennzG - Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung
- § 7 TierHaltKennzG - Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln
- § 8 TierHaltKennzG - Kennzeichnung in Farbe
- § 9 TierHaltKennzG - Kennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
- § 10 TierHaltKennzG - Kennzeichnung im Fernabsatz
- § 11 TierHaltKennzG - Sonderfälle der Kennzeichnung
- Unterabschnitt 2Mitteilungspflichten und Registrierung inländischer Haltungseinrichtungen
- § 12 TierHaltKennzG - Mitteilung von Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe
- § 13 TierHaltKennzG - Änderungsmitteilung für inländische Betriebe
- § 14 TierHaltKennzG - Festlegung einer unbefristet gültigen Kennnummer für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe
- § 15 TierHaltKennzG - Festlegung einer befristet gültigen Kennnummer für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe, die nicht die Anforderungen nach § 22 Absatz 3a Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllen
- § 16 TierHaltKennzG - Register für inländische Betriebe und Haltungseinrichtungen
- § 17 TierHaltKennzG - Verarbeitung von Daten inländischer Betriebe
- § 18 TierHaltKennzG - Löschung von Daten inländischer Betriebe
- Unterabschnitt 3Aufzeichnungspflichten und Rückverfolgbarkeit inländischer Haltungseinrichtungen
- Unterabschnitt 1Vorgaben zur Kennzeichnung
- Abschnitt 3Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Unterabschnitt 1Vorgaben zur Kennzeichnung
- § 21 TierHaltKennzG - Freiwillige Kennzeichnung
- § 22 TierHaltKennzG - Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung
- § 23 TierHaltKennzG - Erteilung und Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung
- § 24 TierHaltKennzG - Änderungsmitteilung der Genehmigungsinhaber und Aufhebung der Genehmigung
- Unterabschnitt 2Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten ausländischer Betriebe; Registrierung
- § 25 TierHaltKennzG - Mitteilung von Haltungseinrichtungen ausländischer Betriebe
- § 26 TierHaltKennzG - Änderungsmitteilung für ausländische Betriebe
- § 27 TierHaltKennzG - Festlegung einer Kennnummer für ausländische Haltungseinrichtungen
- § 28 TierHaltKennzG - Verwendung einer Kennnummer ausländischer Haltungseinrichtungen
- § 29 TierHaltKennzG - Register ausländischer Betriebe und Haltungseinrichtungen
- § 30 TierHaltKennzG - Verarbeitung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben
- § 31 TierHaltKennzG - Löschung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben
- § 32 TierHaltKennzG - Aufzeichnungspflichten ausländischer Betriebe
- Unterabschnitt 1Vorgaben zur Kennzeichnung
- Abschnitt 4Überwachung
- Abschnitt 5Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 6Schlussbestimmungen
- § 40 TierHaltKennzG - Übergangsregelungen
- § 41 TierHaltKennzG - Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
- § 42 TierHaltKennzG - Evaluierung
- § 43 TierHaltKennzG - Inkrafttreten
- Anlage 1 TierHaltKennzG - Lebensmittel tierischen Ursprungs im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
- Anlage 2 TierHaltKennzG - Tierarten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
- Anlage 3 TierHaltKennzG - (zu § 3 Absatz 2)Maßgeblicher Haltungsabschnitt
- Anlage 4 TierHaltKennzG - (zu § 4 Absatz 2 Nummer1)Anforderungen an die Haltung von Tieren
- Anlage 5 TierHaltKennzG - (zu § 7 Absatz 2)Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe
- Anlage 6 TierHaltKennzG - (zu § 7 Absatz 3 Satz 3)Kennzeichnung in schwarzer Farbe bei vorverpackten Lebensmitteln tierischen Ursprungs von unterschiedlichen Tierarten
- Anlage 7 TierHaltKennzG - (zu § 8)Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in Farbe
- Anlage 8 TierHaltKennzG - (zu § 11)Sonderfälle der Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe
- Anlage 9 TierHaltKennzG - (zu § 14 Absatz 5)Kennung für die Haltung bei inländischen Betrieben
- Anlage 10 TierHaltKennzG - (zu § 27 Absatz 2)Kennung für die Haltung bei ausländischen Betrieben
- Anlage 11 TierHaltKennzG - (zu § 41)Fundstellenverzeichnis der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union