Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:
- 1.
Bezeichnung des Mittels, - 2.
Angaben zu den Bestandteilen nach Art und Menge und Angabe ihrer gebräuchlichen oder chemischen Bezeichnung, - 3.
Angabe des zu verwendenden Untersuchungsmaterials und der Zieltierart, - 4.
Angaben zur Anwendung, insbesondere zu den Anwendungsgebieten, - 5.
Gegenanzeigen, - 6.
Hinweise für die sachgerechte Anwendung, - 7.
Hinweise für den sicheren Gebrauch, - 8.
Datum des Verfalls, soweit erforderlich auch nach erstmaliger Öffnung des Behältnisses, - 9.
Hinweise zur Aufbewahrung, - 10.
Hinweise zur Beseitigung nicht verwendeter Mittel, - 11.
Name oder Firma und Anschrift des Zulassungsinhabers, - 12.
Zulassungsnummer, - 13.
Datum der Erteilung der erstmaligen Zulassung oder der Verlängerung der Zulassung, - 14.
Datum der Überarbeitung der Zusammenfassung der Merkmale des Mittels.