TierNebV - Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
- Teil 1
Allgemeine Bestimmungen - Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung - Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen - Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte - Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden - Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten - Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten - Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen - § 12 TierNebV - Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage
- § 13 TierNebV - Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
- § 14 TierNebV - Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
- § 15 TierNebV - Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
- Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen - § 16 TierNebV - Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
- § 17 TierNebV - Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
- § 18 TierNebV - Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
- § 19 TierNebV - Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
- Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen - Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
- Unterabschnitt 1
- Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
- Abschnitt 1
- Teil 5
Registrierung und Zulassung - Teil 6
Ausnahmen - Teil 7
Schlussvorschriften - § 28 TierNebV - Ordnungswidrigkeiten
- § 29 TierNebV - Inkrafttreten
- Anlage 1 TierNebV - (zu § 9 Abs. 1, 3 und 4) Handelspapiere
- Anlage 2 TierNebV - (zu § 9 Abs. 5)Muster für Aufzeichnungen
- Anlage 3 TierNebV - (zu § 21 Abs. 1) Probenahme
- Anlage 4 TierNebV - (zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind
- Anlage 5 TierNebV - (zu § 26 Abs. 1)Nummernschlüssel für die Betriebsart