- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ - a)
Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung mit Punkten und Note sowie - b)
Benennung der Prüfungsbereiche und Bewertung mit Punkten und Note,
- 2.
zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ - a)
Benennung dieses Prüfungsteils, - b)
Benennung der Situationsaufgabe im Handlungsfeld „Betriebstechnik“ und Bewertung mit Punkten und Note, - c)
Benennung der praktischen Aufgabe im Handlungsfeld „Betriebstechnik“ und Bewertung mit Punkten und Note, - d)
Benennung der Situationsaufgabe im Handlungsfeld „Betriebsorganisation“ und Bewertung mit Punkten und Note, - e)
Benennung des Fachgesprächs im Handlungsfeld „Führung und Personal“ und Bewertung mit Punkten und Note sowie - f)
Benennung der Gesprächssimulation im Handlungsfeld „Führung und Personal“ und Bewertung mit Punkten und Note,
- 3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 5.
die Gesamtnote in Worten, - 6.
Befreiungen nach § 6, - 7.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 5.