TKGebV - Telekommunikationsgebührenverordnung
- § 1 TKGebV - Erhebung von Gebühren
- § 2 TKGebV - Gebührenbefreiungen
- § 3 TKGebV - Inkrafttreten
- Anlage 1 TKGebV - Gebührentatbestände für die Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern nach § 66 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 des Telekommunikationsgesetzes
- Anlage 2 TKGebV - Gebührentatbestände für die einzelfallbezogene Koordinierung, Anmeldung, Übertragung und Notifizierung von Satellitensystemen nach § 56 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 des Telekommunikationsgesetzes
- Anlage 3 TKGebV - Gebührentatbestände für die Entscheidung über die Übertragung von Wegerechten nach § 69 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 7 des Telekommunikationsgesetzes