§ 18 TrinkwEGV - Nicht relevante Pestizid-Metaboliten

Das Umweltbundesamt veröffentlicht für die Matrix Rohwasser eine Empfehlung mit kategorisierten Richtwerten für Pestizid-Metaboliten, die nicht nach Anlage 2 Teil I der Trinkwasserverordnung als relevant eingestuft sind, im Bundesgesundheitsblatt und im Internet. Für diese Empfehlung legt das Umweltbundesamt die Kategorisierung der Richtwerte nach Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde. Das Umweltbundesamt überprüft die Empfehlung nach Satz 1 regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an. Bei Überschreitung der Richtwerte-nrM gemäß Anlage 2 gelten die Bestimmungen nach § 15.