§ 1 TVMindestlohn Abfall 8 - Geltungsbereich

(1) Räumlicher Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Betrieblicher Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt für die Branche Abfallwirtschaft. Diese umfasst alle Betriebe oder selbständigen Betriebsabteilungen, die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen und/oder öffentliche Verkehrsflächen reinigen.

Protokollerklärung

Das Reinigen öffentlicher Verkehrsflächen im Sinne des Tarifvertrags umfasst ausschließlich die Reinigung und den Winterdienst, das Kehren und Reinigen sowie die Schnee- und Eisbeseitigung einschließlich Streudienste von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit dies durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung der Kommune übertragen ist. Entsprechendes gilt für die Stadtstaaten.

(3) Persönlicher Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben oder selbständigen Betriebsabteilungen im Sinne des Absatzes 2 tätig sind.