UAGGebV 2002 - UAG-Gebührenverordnung
- § 1 UAGGebV 2002 - Gebühren und Auslagen
- § 2 UAGGebV 2002 - Widerspruch
- § 3 UAGGebV 2002 - Zurückweisung oder Zurücknahme eines ausschließlich gegen eine Festsetzung von Gebühren oder Auslagen gerichteten Widerspruchs
- § 4 UAGGebV 2002 - Widerruf und Rücknahme eines Verwaltungsaktes, Ablehnung und Rücknahme von Anträgen
- § 5 UAGGebV 2002 - Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung
- § 6 UAGGebV 2002 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage UAGGebV 2002 - (zu § 1 Absatz 1)Gebührenverzeichnis