ÜblG 3 - Drittes Überleitungsgesetz
- (XXXX) §§ 1 bis 15 ÜblG 3
- § 16 ÜblG 3 - Bundeshilfe für das Land Berlin
- (XXXX) §§ 17 bis 20 ÜblG 3
- Anlage 1 ÜblG 3 - (§ 12 Abs. 2) Bundesabgabenrecht, das mit Wirkung vom 1. Januar 1952 im Land Berlin in Kraft tritt
- Anlage 2 ÜblG 3 - (§ 12 Abs. 3) Abgabenrecht des Landes Berlin, das bis auf weiteres anzuwenden ist
- Anlage 3 ÜblG 3 - (§ 13 Abs. 2) Bundesrecht, das mit dem Inkrafttreten des Dritten Überleitungsgesetzes im Land Berlin in Kraft tritt
- Anlage 4 ÜblG 3 - (§ 12 Abs. 3) Bundesabgabenrecht, das im Land Berlin für Veranlagungszeiträume und Lohnzahlungszeiträume gilt, die nach dem 31. Dezember 1952 enden*.