UmstRückstGDV - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Bildung von
Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute,
Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der
Berliner Altbanken
Abschnitt IRückstellungen auf Grund des Gesetzes
vom 21. Dezember 1960