UStG 1980 - Umsatzsteuergesetz

Die wichtigsten Fragen zum UStG 1980

  • Was ist das Umsatzsteuergesetz?
    Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein Gesetzbuch, das das Erheben und Abführen der Umsatzsteuer regelt und aus insgesamt sieben Abschnitten besteht.
  • Wie hoch ist der Steuersatz?
    Ein Großteil aller Produkte und Dienstleistungen wird nach § 12 I UStG mit 19 % besteuert, auf bestimmte Dinge kann auch ein ermäßigter Steuersatz von 7 % angwendet werden (z. B. Lebensmittel, Bücher oder bestimmte Kulturangebote).
  • Wer ist von der Umsatzsteuer befreit?
    Von der Umsatzsteuer befreit sind u. a. Ausfuhrlieferungen in Länder außerhalb der EU, Banken, wenn sie einen Kredit gewähren oder vermitteln, oder Umsätze, die durch die Heilbehandlung von Ärzten oder Heilpraktikern entstehen.

Über das UStG 1980

Das Umsatzsteuergesetz

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein Gesetzbuch, das das Erheben und Abführen der Umsatzsteuer regelt. Es besteht aus insgesamt sieben Abschnitten.

So wird hier unter anderem festgehalten, wer umsatzsteuerpflichtig ist und wer nicht, oder wie die Einfuhr von Waren besteuert wird. Die Umsatzsteuer gehört mit zu den wichtigsten und größten steuerlichen Einnahmequellen Deutschlands.

Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer – Was ist was?

Wahrscheinlich hat so ziemlich jeder diese Begriffe schon das ein oder andere Mal gehört, doch was genau verbirgt sich dahinter? Im Endeffekt bezeichnen diese drei Steuerarten ein und dasselbe Geld, das gezahlt werden muss. Trotzdem besitzt jede der Steuern eine andere Funktion.

Die Mehrwertsteuer ist hierbei ein umgangssprachlicher Oberbegriff für die Vorsteuer und Umsatzsteuer. Im Steuerrecht wird dieser Begriff zwar nicht mehr verwendet, ist aber trotzdem oftmals noch abgekürzt als „MwSt.“ auf Rechnungen zu finden.

Die Umsatzsteuer ist auf alle Leistungen und Waren anzuwenden. Um genau zu sein, wird die Umsatzsteuer auf jeden Erlös, der im Inland von einem Unternehmer erzielt wird, angewandt. Wird etwa ein Schrank verkauft oder deckt ein Handwerker das Dach neu, muss er neben seinem Werklohn auch Umsatzsteuer von seinem Auftraggeber verlangen. Diese wird anschließend an das Finanzamt abgeführt.

Dagegen ist die Vorsteuer die Steuer, die der Unternehmer von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellt bekommt – die also für Letzteren wiederum Umsatzsteuer darstellt. Beispiel: Ein Schreiner muss zunächst Holz für seine Produktion einkaufen. Im Holzpreis ist die Umsatzsteuer enthalten. Für den Schreiner ist das die Vorsteuer, die er zunächst bezahlen muss. Danach macht er aus dem Holz Schränke und verkauft diese. Beim Verkauf schlägt er die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis und verrechnet diese mit der zuvor gezahlten Vorsteuer beim Finanzamt.

Wie hoch ist der Steuersatz?

In der Regel beträgt der Steuersatz nach § 12 I UStG 19 %. Ein Großteil aller Produkte und Dienstleistungen wird daher mit 19 % besteuert.

Und wie fast überall gibt es auch hier Ausnahmen. So kann gem. § 12 II UStG auf bestimmte Dinge auch ein ermäßigter Steuersatz von 7 % angewendet werden. Dazu zählen unter anderem die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, der öffentliche Personennahverkehr und diverse Kulturangebote wie etwa der Besuch von Museen oder einer Oper.

Wer ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit?

Einige Umsätze sind nach den §§ 4 ff. UStG von der Umsatzsteuer befreit. So muss etwa auf Ausfuhrlieferungen in Länder außerhalb der EU keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Gleiches gilt etwa, wenn eine Bank einen Kredit gewährt oder vermittelt (vgl. § 4 Nr. 8a UstG), oder in der Regel bei Umsätzen, die durch die Heilbehandlung von Ärzten oder Heilpraktikern entstehen (§ 4 Nr. 14a UStG).

Grundsätzlich gilt dann: Wer keine Umsatzsteuer zahlen muss, ist auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, vgl. § 15 II Nr. 1 UStg.