UVKapWertV - Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- § 1 UVKapWertV - Abfindung nach § 76 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
- § 2 UVKapWertV
- § 3 UVKapWertV - Berlin-Klausel
- § 4 UVKapWertV - Inkrafttreten
- Anlage 1 UVKapWertV - Kapitalwerte bei Abfindung von Renten auf unbestimmte Zeit nach § 62 Abs. 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 vom Hundert innerhalb von 15 Jahren nach dem Unfall
- Anlage 2 UVKapWertV - Kapitalwerte bei Abfindung von Renten auf unbestimmte Zeit nach § 62 Abs. 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 vom Hundert nach Ablauf von 15 Jahren nach dem Unfall