Der Sachwalter hat dem Gericht bei Beendigung seines Amtes Schlussrechnung zu legen. Die Rechnung einschließlich der Belege muss spätestens einen Monat nach Beendigung des Umsetzungsverfahrens
- 1.
elektronisch oder auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingereicht werden und - 2.
zur Einsicht des Unternehmers zur Verfügung stehen.