- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ - a)
Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils als Note sowie - b)
Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 2.
zum Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ - a)
Benennung dieses Prüfungsteils, - b)
Benennung und Bewertung der fünf Handlungsbereiche mit Punkten und als Note, - c)
Benennung und Bewertung der mündlichen Prüfung mit Note sowie - d)
Benennung der Präsentation und des Fachgesprächs jeweils mit Punkten,
- 3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 5.
die Gesamtnote in Worten, - 6.
Befreiungen nach § 6, - 7.
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 11 Absatz 2 Satz 1.