Hilfsmerkmale der Erhebung sind:
- 1.
Name und Anschrift der Erhebungseinheit, - 2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen, - 3.
Personalnummern der in die Erhebung nach § 4 einbezogenen Beschäftigten oder, wenn keine Personalnummern vorliegen, eindeutige, im Zeitverlauf gleichbleibende Ordnungsnummern der Beschäftigten.