(1) Dem Vergolder-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Vergoldung, Versilberung, Farb- und Weißfassung von Figuren, Altären, Rahmen, Möbeln, Inneneinrichtungen, architekturbezogenen Objekten und Bauteilen, - 2.
Restaurierung von Vergoldungen, Versilberungen sowie von Farb- und Weißfassungen, - 3.
Gestaltung und Herstellung von Bilderrahmen und Einrahmungen.
(2) Dem Vergolder-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der berufsbezogenen Handwerks- und Kunstgeschichte, insbesondere über Stilarten, - 2.
Kenntnisse der berufsbezogenen Restaurierungstechniken, - 3.
Kenntnisse über Farben- und Formenlehre, - 4.
Kenntnisse der Vergolder- und Faßmalertechniken, - 5.
Kenntnisse der Arten, Eigenschaften, der Herstellung, Lagerung, Verwendung und Verarbeitung der Werk- und Hilfsstoffe, - 6.
Kenntnisse des Aufbaus, der Arten und Eigenschaften der Untergründe, - 7.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Maschinen und Geräte, - 8.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 9.
Kenntnisse der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der berufsbezogenen Normen, des Brandschutzes sowie der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes und der Abfallbeseitigung, - 10.
Entwerfen, Zeichnen, Skizzieren, - 11.
Erstellen von Befunden und Dokumentationen, - 12.
Freilegen und Retuschieren, - 13.
Anfertigen von Rahmen, - 14.
Ausführen von Holzschutzarbeiten, - 15.
Ausführen von Grundierungen für Vergoldung, Versilberung sowie Farb- und Weißfassungen, - 16.
Isolieren und Absperren, - 17.
Herstellen von Verzierformen, Verzieren und Kitten, - 18.
Spachteln und Schleifen, - 19.
Vergolden und Versilbern in Poliment-, Puder-, Mordent-, Leim- und Ölvergoldungstechnik mit Blattmetallen und Metallpulvern, - 20.
Ausführen von Lüstertechniken, - 21.
Ausführen von Farb- und Weißfassungen, - 22.
Marmorieren, - 23.
Ausführen von Brokat- und Graumalerei, - 24.
Ausführen von Stuckfassungen, - 25.
Gravieren und Punzieren, - 26.
Zeichnen und Schneiden von Schablonen sowie Schablonieren, - 27.
Auftragen von Ornamenten mit Kreidegrund, - 28.
Radieren auf Gold und Silber, - 29.
Ausführen von Pinselschriften, - 30.
Lasieren, Maserieren und Malen von Intarsien, - 31.
Patinieren und Tönen von Silber und Gold, - 32.
Mattieren, Lackieren, Beizen und Polieren, - 33.
Aufspannen und Einrahmen von Bildern sowie Aufziehen auf Pappe, Holz und Kunststoff, - 34.
Kaschieren von Pappe, Holz und Kunststoffen, - 35.
Anfertigen von Passepartouts und Linienpassepartouts, - 36.
Zuschneiden von Glas für Bilder, - 37.
Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge.