Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, - 7.
Auswählen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen, - 8.
Auswählen, Lagern und Entsorgen von Werk- und Hilfsstoffen, - 9.
Vorbereiten von Untergründen, - 10.
Ausführen von Verzierungen, - 11.
Vergolden, Versilbern, Metallisieren, - 12.
Herstellen und Gestalten von Rahmungen, - 13.
Ausführen von Maltechniken, - 14.
Ausführen von Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten, - 15.
Qualitätssicherung.