VergStatVO - Vergabestatistikverordnung
- § 1 VergStatVO - Anwendungsbereich und Grundsätze der Datenübermittlung
- § 2 VergStatVO - Art und Umfang der Datenübermittlung
- § 3 VergStatVO - Zu übermittelnde Daten
- § 4 VergStatVO - Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen; Datenbank
- § 5 VergStatVO - Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung
- § 6 VergStatVO - Anwendungsbestimmung
- § 7 VergStatVO - Übergangsregelung
- Anlage 1 VergStatVO - (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber
- Anlage 2 VergStatVO - (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2)Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber
- Anlage 3 VergStatVO - (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3)Öffentlicher Auftrag durch einen Sektorenauftraggeber
- Anlage 4 VergStatVO - (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4)Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Sektorenauftraggeber
- Anlage 5 VergStatVO - (zu § 3 Absatz 1 Nummer 5)Konzession durch einen Konzessionsgeber
- Anlage 6 VergStatVO - (zu § 3 Absatz 1 Nummer 6)Konzession über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Konzessionsgeber
- Anlage 7 VergStatVO - (zu § 3 Absatz 1 Nummer 7)Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber
- Anlage 8 VergStatVO - (zu § 3 Absatz 2)Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb des EU-Schwellenwertes
- Anlage 9 VergStatVO - Erläuterung zu den Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der Anlagen 1 bis 8