Die Erhebung nach § 1 Nr. 1 erfasst laufend folgende Erhebungsmerkmale:
- 1.
für die Schiffe: Art, Flagge und Tragfähigkeit, in der Seeschifffahrt zusätzlich Bruttoraumzahl; - 2.
für die Fahrten: Meldehafen, Ankunfts- und Abgangstag, in der Binnenschifffahrt zusätzlich der Fahrtweg; - 3.
für die eingeladenen oder ausgeladenen sowie im Durchgangsverkehr beförderten Güter und Ladungseinheiten: - a)
Ein- und Ausladehafen, - b)
Bruttogewicht nach Güter- und Ladungsart, - c)
Zahl und Beladungszustand nach Größe der Container und Art der RoRo-Einheiten und - d)
in der Binnenschifffahrt bei Gefahrgütern die UN-Nummer oder Stoffnummer;
- 4.
für die in der Seeschifffahrt beförderten Personen: Zahl nach Zu- und Ausstiegshafen.