- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
Bewertung und Note der Prüfungsleistungen in den folgenden Handlungsbereichen: - a)
Steuerung und Führung im Unternehmen, - b)
Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden, - c)
Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation - aa)
mündlich: Gesprächssimulation, Fachgespräch und Präsentation, - bb)
schriftlich,
- d)
Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte (gewählter Qualifikationsschwerpunkt nach § 3 Absatz 4), - e)
gewählter Handlungsbereich, sowohl schriftlich als auch mündlich (gewählter Handlungsbereich nach § 3 Absatz 5),
- 2.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 3.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 4.
die Gesamtnote in Worten, - 5.
Befreiungen nach § 7, - 6.
Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 12 Absatz 1.