In Markensachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:
- 1.
im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10, - 2.
im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit: zu 20/10, - 3.
in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.