VkBkmG - Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- § 1 VkBkmG - Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
- § 2 VkBkmG - Ausgabe und dauerhafte Bereithaltung im Internet
- § 3 VkBkmG - Verkündung und amtliche Bekanntmachung
- § 4 VkBkmG - Freier Zugang
- § 5 VkBkmG - Benachrichtigungsdienste
- § 6 VkBkmG - Änderungsverbot; Löschung personenbezogener Daten; Berichtigungen
- § 7 VkBkmG - Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit
- Abschnitt 2Verkündung und Bekanntmachung in besonderen Fällen
- § 8 VkBkmG - Ersatzverkündungen und -bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts
- § 9 VkBkmG - Vereinfachte Verkündungen und vereinfachte amtliche Bekanntmachungen
- § 10 VkBkmG - Arten der vereinfachten Verkündung und der vereinfachten amtlichen Bekanntmachung
- § 11 VkBkmG - Duldungs- und Mitwirkungspflichten; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage
- § 12 VkBkmG - Nachträgliche Bereitstellung
- § 13 VkBkmG - Aufwendungsersatz
- § 14 VkBkmG - Ersatzbekanntmachungen des Bundesanzeigers
- Abschnitt 3Bekanntmachungen von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
- Abschnitt 4Archivierung
- Abschnitt 5Straf- und Bußgeldvorschriften