Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für
- 1.
die Beihilfen und Beihilfeumlagen, - 2.
die Fürsorgeleistungen, - 3.
die Unterstützungen, - 4.
die Beiträge zu Unfallkassen, - 5.
das Trennungsgeld, - 6.
die Fahrkostenzuschüsse sowie - 7.
die Umzugskostenvergütungen.