Die Prüfung nach § 2 gliedert sich in drei Prüfungsteile:
- 1.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ nach den §§ 6 bis 10, - 2.
Prüfungsteil „Betriebliches Management“ nach den §§ 11 bis 16 sowie - 3.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nach den §§ 17 bis 20.