(1) Die Ausbildung dauert 36 Monate. Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung. Die Ausbildung in den Fachrichtungen dauert jeweils 12 Monate.
(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
Bundesverwaltung, - 2.
Landesverwaltung, - 3.
Kommunalverwaltung, - 4.
Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern und - 5.
Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland