Auf
- 1.
Staatsgäste aus anderen Staaten, - 2.
sonstige erheblich gefährdete Personen des öffentlichen Lebens aus anderen Staaten, die sich besuchsweise im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten, und - 3.
Personen aus anderen Staaten, denen der Schutz der in den Nummern 1 und 2 genannten Personen obliegt,
Anwälte zum WaffG 2002
Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
47533 Kleve
Rechtsanwalt Andreas Grossek
52064 Aachen
Rechtsanwalt Rafael Böttcher
52070 Aachen