(1) Dem Weinküfer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Herstellung von Wein und Sekt, - 2.
Herstellung von Obstwein, Obstmost, Süßmost, Fruchtsaft, Nektar und artverwandten Getränken, - 3.
Brennen von Getränken, Maischen und Trester.
- 1.
Kenntnisse über Obst- und Weinbau, - 2.
Kenntnisse der Herstellung von Wein, Sekt, Obstwein, Bränden, Obstmost, Süßmost, Säften, Nektar und artverwandten Getränken, - 3.
Kenntnisse der biologischen und chemischen Zusammensetzung sowie der biologischen Veränderungen der Weine, Sekte, Obstweine, Brände, Obstmoste, Süßmoste, Säfte, Nektare und artverwandter Getränke, - 4.
Kenntnisse der Kellereimaschinen und Geräte, - 5.
Kenntnisse der berufsbezogenen Roh- und Hilfsstoffe sowie ihrer Lagerung, - 6.
Kenntnisse der Flaschen, Fässer und anderer Behälter, - 7.
Kenntnisse der berufsbezogenen Berechnungen, - 8.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 9.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Lebensmittelrechts, insbesondere des Wein- und des Lebensmittelgesetzes, - 10.
Kenntnisse der berufsbezogenen Hygienevorschriften, - 11.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes, - 12.
Kenntnisse der Kellerbuchführung, - 13.
Kenntnisse der Etikettierung, Ausstattung und Vermarktung, - 14.
Bereiten und Keltern von Maische für Most und Wein, - 15.
biologische und chemische Untersuchungen, - 16.
Einlagern und Verbessern der Moste, - 17.
Ansetzen und Zusetzen von Reinzuchthefen, - 18.
Leiten und Überwachen des Gärvorganges, - 19.
Probieren von Wein, - 20.
Ablassen von Wein, - 21.
Schwefeln der Moste und Weine, - 22.
Durchführen von Schönungen, - 23.
Entsäuern von Most und Wein, - 24.
Klären von Weinen, - 25.
Behandeln von kranken und fehlerhaften Weinen, - 26.
Brennen von Getränken, Maischen und Trestern, - 27.
Abfüllen, insbesondere Sterilabfüllen, - 28.
Verkosten, Bewerten und Vorstellen von Wein und Sekt, - 29.
Lagern der Weine und artverwandter Getränke, - 30.
Pflegen und Warten von Lager- und Transportbehältern der Kellereiwirtschaft, - 31.
Pflegen und Warten der Kellereimaschinen.