Der Untersuchungsbefund muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
Aussteller des Untersuchungsbefunds, - 2.
Name (Firma) des Antragstellers, - 3.
vorgesehene Bezeichnung, - 4.
sensorischer Befund - a)
bei Wein und Likörwein über Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack, - b)
bei Schaumwein und Perlwein über Farbe, Klarheit, Geruch, Geschmack sowie über die Schaumbildungs- und Perlfähigkeit (Mousseux),
- 5.
die festgestellten analytischen Werte für - a)
Gesamtalkoholgehalt: Gramm im Liter und Volumenprozent, - b)
vorhandenen Alkoholgehalt: Gramm im Liter und Volumenprozent, - c)
zuckerfreier Extrakt (indirekt): Gramm im Liter, - d)
vergärbarer Zucker - aa)
vor Inversion bei Wein, Likörwein und Perlwein, - bb)
nach Inversion bei Schaumwein,
- e)
Alkohol-Restzucker-Verhältnis, sofern eine Regelung getroffen ist, - f)
Gesamtsäure, berechnet als Weinsäure: Gramm im Liter, - g)
freie schweflige Säure: Milligramm im Liter, - h)
gesamte schweflige Säure: Milligramm im Liter, - i)
relative Dichte d 20/20 bei Wein, - j)
Kohlensäuredruck bei Schaumwein und Perlwein: Atmosphärenüberdruck bei 20 Grad Celsius.