WeißzuckerBhV - Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
- § 1 WeißzuckerBhV - Anwendungsbereich
- § 2 WeißzuckerBhV - Zuständige Stelle
- § 3 WeißzuckerBhV - Form der Verträge
- § 4 WeißzuckerBhV - Gewährung der Beihilfe
- § 5 WeißzuckerBhV - Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 6 WeißzuckerBhV - Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 7 WeißzuckerBhV - Inkrafttreten