§ 3 WerkstoffPrAusbV - Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Metalltechnik,
2.
Kunststofftechnik,
3.
Wärmebehandlungstechnik,
4.
Systemtechnik.