§ 5 WGSVGÄndG

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
...

c)
alle sonstigen diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften.