Zuständige Stelle für die zentrale Voruntersuchung von Flächen ist die Bundesnetzagentur. Sie kann die zentrale Voruntersuchung nach Maßgabe einer Verwaltungsvereinbarung im Auftrag wahrnehmen lassen
- 1.
bei Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, - 2.
bei Flächen im Küstenmeer von der nach Landesrecht zuständigen Behörde.