Erhebungsmerkmale für jede wohnungslose Person sind:
- 1.
Geschlecht, - 2.
Lebensalter zum Stichtag der Erhebung, - 3.
Staatsangehörigkeit, - 4.
Haushaltstyp, - 5.
Haushaltsgröße, - 6.
Art der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken an die wohnungslose Person, differenziert nach - a)
kurzfristigen Hilfeangeboten, wie Notunterkünften oder Übernachtungsstellen, - b)
teilstationären Angeboten, - c)
stationären Angeboten und - d)
sonstigen Angeboten,
- 7.
die Angaben nach Nummer 6 jeweils differenziert nach Angeboten - a)
der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, - b)
der Gemeinden und Gemeindeverbände, - c)
der freien Träger, deren Angebote jeweils differenziert nach Verbandszugehörigkeit des Trägers, - d)
gewerblicher Anbieter und - e)
sonstiger Stellen,
- 8.
Datum des Beginns der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken oder der Zurverfügungstellung der Übernachtungsgelegenheiten, - 9.
Gemeinde nach Gemeindeschlüssel, in der Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden.