WoBindG - Wohnungsbindungsgesetz
- Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften - Zweiter Abschnitt
Bindungen des Verfügungsberechtigten - § 4 WoBindG - Überlassung an Wohnberechtigte
- § 5 WoBindG - Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
- § 5a WoBindG - Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
- § 6 WoBindG
- § 7 WoBindG - Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge
- § 8 WoBindG - Kostenmiete
- § 8a WoBindG - Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
- § 8b WoBindG - Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
- § 9 WoBindG - Einmalige Leistungen
- § 10 WoBindG - Einseitige Mieterhöhung
- § 11 WoBindG - Kündigungsrecht des Mieters
- § 12 WoBindG
- Dritter Abschnitt
Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" - § 13 WoBindG - Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- § 14 WoBindG - Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
- § 15 WoBindG - Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- § 16 WoBindG - Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
- § 17 WoBindG - Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung
- § 18 WoBindG - Bestätigung
- Vierter Abschnitt
Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen - § 18a WoBindG - Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
- § 18b WoBindG - Berechnung der neuen Jahresleistung
- § 18c WoBindG - Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
- § 18d WoBindG - Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
- § 18e WoBindG - Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus
- § 18f WoBindG - Mieterhöhung
- Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften - § 19 WoBindG - Gleichstellungen
- § 20 WoBindG - Wohnheime
- § 21 WoBindG - Untermietverhältnisse
- § 22 WoBindG - Bergarbeiterwohnungen
- § 23 WoBindG - Erweiterter Anwendungsbereich
- § 24 WoBindG - Verwaltungszwang
- § 25 WoBindG - Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
- § 26 WoBindG - Ordnungswidrigkeiten
- § 27 WoBindG - Weitergehende Verpflichtungen
- § 28 WoBindG - Ermächtigungen
- § 29 WoBindG - Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
- § 30 WoBindG - Geltung im Saarland
- (XXXX) §§ 31 bis 33a und 34 WoBindG - (weggefallen)