Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
- 1.
wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde, - 2.
wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder - 3.
soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.
Anwälte zum WoGG
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
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26603 Aurich
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